Harald Brandlmayr GmbH
Harald Brandlmayr GmbH aus Gunskirchen in Oberösterreich
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Harald Brandlmayr GmbH aus Gunskirchen in Oberösterreich

AGB´s

Harald Brandlmayr GmbH aus Gunskirchen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2022-01-27

1. Angebotsgrundlagen

Grundlage für unsere Angebote bildet die ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnormen“ gemäß aktueller Ausgabe, welche im Auftragsfalle von den Vertragspartnern als Vertragsbestandteil erklärt wird.

Kostenvoranschläge werden schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze Monate lang gebunden. Die angeführten Einheitspreise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

1.1 Umsatzsteuerschuld

Auf Grund der im AÄG „Abgabenänderungsgesetzes“ 2002 vorgenommenen Ergänzungen des § 19 Abs. 1a UStG 1994 sowie auf Grund Pkt.2 und 6 des dazugehörigen Erlasses geht die Umsatzsteuerschuld dann auf den Leistungsempfänger über, wenn er selbst ein Bauleister ist. Der Auftraggeber ist in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, dem Auftragnehmer umgehend unter Bekanntgabe seiner UIDNummer mitzuteilen, dass er selbst Bauleister ist. Dies wird bei der Rechnungslegung entsprechend berücksichtigt und am Dokument vermerkt.

2. Preisbasis

Die angebotenen Einheitspreise wurden mit den am Tage der Angebotslegung gültigen Lohn-, Transport-,Stoff- und sonstigen Kosten erstellt. Sie sind veränderlich im Sinne der ÖNORM B2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen –Werkvertragsnorm). Die Einheitspreise basieren auf der üblichen Normalarbeitszeit, und enthalten daher insbesondere keine Kosten für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen. Das vorliegende Angebot ist 3 Monate ab Angebotsdatum verbindlich,
danach unverbindlich.

Wir behalten uns vor, die Auftragsannahme von der Beibringung einer Bankgarantie einer österreichischen Bank als Sicherstellung für die uns aus der Vertragserfüllung zustehenden Forderungen abhängig zu machen. Diese Bankgarantie muss die Bestimmung enthalten, dass der Haftungsbetrag insbesondere im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers unwiderruflich an den Auftragnehmer auszuzahlen ist. Kann diese Bankgarantie nicht beigebracht werden, so berechtigt uns dies zum Rücktritt
von diesem Angebot bzw. Auftrag. Im Bedarfsfall, nach Ermessen der Geschäftsführung sind wir berechtigt eine Anzahlung vor Baustellenbeginn in Rechnung zu stellen.

Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.

3. Baueinrichtung

Die Kosten für den einmaligen An- und Abtransport der erforderlichen Maschinen und Geräte sowie sämtliche Personalkosten für die Arbeitsdurchführung in einem durchgehenden Arbeitseinsatz sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Müssen die Arbeiten aus bauseitigen Gründen bzw. auf bauseitige Anordnung in mehreren Teilabschnitten ausgeführt werden, so müssen wir die hieraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung stellen.

4. Bauseitige Voraussetzungen:

Wir gehen bei der Angebotslegung davon aus, dass bauseits die in den einschlägigen technischen ÖNORMEN festgelegten und nach Art und Umfang der vorgesehenen Arbeiten üblichen bauseitigen Voraussetzungen gegeben sind.

Bauseits muss während der gesamten Arbeitsdurchführung und der nachfolgenden Erhärtungszeit sichergestellt werden, dass die Untergrund- und Lufttemperatur mindestens +5°C betragen. Die relative Luftfeuchtigkeit darf in diesem Zeitraum 60% nicht übersteigen.

Notwendige Bewilligungen sind von der zuständigen Behörde vom Auftraggeber kostenlos einzuholen. Baustrom (Kraftstrom 32A) und Bauwasser in unmittelbarer Nähe, werden bauseits kostenlos beigestellt.
Anfallende Restmengen an Sand bzw. Kies bei Ausführung ohne Container werden nicht abtransportiert.

Für die richtige Be- und Entlüftung, Temperatur (nicht unter 5C°) sowie Wartung ist bauseits zu sorgen.

5. Ausführungstermin

Der Arbeitsbeginn erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel nach Klärung aller technischen Details. Bei bauseits bedingten und von uns unbeeinflussbaren und unvorhersehbaren Arbeitsunterbrechungen verrechnen wir Stillstandskosten in der Höhe von € 70,- je Mitarbeiter und Stunde excl. MWSt.

6. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand = Naturaufmaß.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Fertigstellung des Gewerkes.
Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt.

Zahlungskonditionen Firmen: TR: 30 Tage inkl. Prüffrist, 10% DRL
SR: 30 Tage ohne Abzug inkl. Prüffrist
Zahlungskonditionen Privatpersonen: sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug

Grundsätzlich gilt für jeden Auftrag, dass kein Haftrücklass vereinbart ist, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich festgehalten.

Von uns werden Haftrücklässe unter EUR 500,- nicht anerkannt. Haftrücklässe werden ausnahmslos durch eine Bankgarantie abgelöst. Mit Erhalt der Bankgarantie ist die Zahlung der ausgewiesenen Summe fällig.

Bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13,5% pro Jahr zu beanspruchen bei vierteljährlicher Verrechnung. Treten Veränderungen auf dem Geldoder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

Sollte der Fall eintreten, werden pro Mahnung EUR 30,-. Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

7. Stornogebühren

Wenn Ware speziell für den Kunden bestellt und zugeschnitten wurde dann ist es nicht möglich, vom Vertrag zurück zu treten. Restware kann nicht zurück genommen werden.

8. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

9. Verwendungszweck / Haftung

Der Auftraggeber gibt uns die vorgesehene Nutzung des Innenputzes, der Isolierung und des Estrichs unter Angabe der vorgesehenen Lasten und Beanspruchungen spätestens bei Auftragsvergabe schriftlich bekannt. Für allfällige wie immer geartete Folgen, die aus nichtinkenntnisbringens des beabsichtigten Verwendungszweckes resultieren, übernehmen wir keine Haftung.

10. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

11. Gerichtsstand

Wels

12. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Wir informieren Sie, dass wir Daten über Ihr Unternehmen bzw. Ihre Person verarbeiten.

Dies betrifft unternehmensspezifische Daten wie Firmenname, Firmensitz, UID-Nr., Daten unserer Geschäftsprozesse (Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen), sowie personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adressen).

Ihre Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:
– Zur Verwaltung des Kunden/Lieferantenstammes
– Zum Zwecke der Abwicklung von Anfrage/Bestellungen/Aufträgen

Ihre Daten werden nur an Dritte zugänglich gemacht, wenn wir dazu aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtend sind oder die Weitergabe für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

Falls Sie Fragen zur Verarbeitung der Daten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie haben auch das Recht auf Auskunft über Ihre Daten und können jederzeit die Zustimmung der Verarbeitung widerrufen.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall über diese Mailadresse mit uns in Verbindung:
office@nullbrandlmayr-estrich.at.

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